Satzung und Verhaltenskodex
Fassung vom 06. Mai 2025
Die Gesellschaft Deutscher Chemiker e.V., die im Jahre 1949 durch den Zusammenschluss von ab 1946 gegründeten regionalen Teilgesellschaften für das damalige Gebiet der Bundesrepublik Deutschland entstand, ist die Nachfolgeorganisation der Deutschen Chemischen Gesellschaft (gegründet 1867 in Berlin) und des Vereins Deutscher Chemiker (gegründet 1887 in Frankfurt a. M.). Nach der Auflösung der Chemischen Gesellschaft (ehemals CG der DDR) konnten deren Mitglieder ab Ende 1990 in die GDCh eintreten. Der Name Gesellschaft Deutscher Chemiker hat historische Wurzeln und wir sind uns seiner Widersprüchlichkeit bewußt. Selbstverständlich vertritt die GDCh die Interessen aller an der Chemie Interessierten, unabhängig von ihrem Geschlecht, dem ausgeübten Beruf, ihrer Staatsangehörigkeit oder anderer Kriterien.
Die GDCh hat sich zur Aufgabe gestellt, nach den Grundsätzen der Freiwilligkeit und unter Ausschluss von herkunftsbezogenen und anderen diskriminierenden Gesichtspunkten national und international Wissenschaft auf dem Gesamtgebiet der Chemie und ihrer Teil- und Nachbardisziplinen zu fördern. Zugleich ist ihre Tätigkeit darauf gerichtet, eine Förderung der Allgemeinheit zu gewährleisten. Die Gewinnung chemischer Erkenntnis und die Verbreitung des Verständnisses für Chemie sind an handelnde und wertende Menschen gebunden. Die GDCh gibt sich daher den nachstehenden Verhaltenskodex und eine Satzung.
Die GDCh verpflichtet sich und ihre Mitglieder, für Freiheit, Toleranz und Wahrhaftigkeit in der Wissenschaft einzutreten, insbesondere das Ansehen der Chemie sowie chemisches Wissen und Können zu wahren und zu mehren. Alle GDCh-Mitglieder sind sich bewusst, dass sie als Naturwissenschaftler und Naturwissenschaftlerinnen in besonderem Maße für die Auswirkungen ihrer beruflichen Tätigkeit auf Mensch und Natur verantwortlich sind.
Die GDCh und ihre Mitglieder unterstützen und fördern eine nachhaltige und dauerhafte Entwicklung in Gesellschaft, Wirtschaft und Umwelt und verpflichten sich zu Vielfalt, Gleichberechtigung und Inklusion bei all ihren Aktivitäten. Sie handeln stets im Bewusstsein ihrer Verantwortung gegenüber künftigen Generationen und wissen um die Bedeutung der Chemie für den Klimaschutz und eine zukunftssichere und nachhaltige globale Entwicklung. Sie beachten die für ihre Arbeit und deren Ergebnisse und Wirkungen geltenden Gesetze und internationalen Konventionen und stellen sich gegen den Missbrauch der Chemie, z. B. zur Herstellung von Chemiewaffen, Suchtmitteln oder einem ökologisch unverantwortlichen Einsatz von Chemieprodukten bzw. deren Produktion. Bei der Erarbeitung, Anwendung und Verbreitung von chemischem Wissen sind sie der Wahrheit verpflichtet, beachten die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis gemäß den Vorgaben der Deutschen Forschungsgemeinschaft und bedienen sich keiner unlauteren Methoden.
Mitglieder, die gegen diese Grundsätze verstoßen, schädigen das Ansehen der Wissenschaft und des Berufsstandes. Sie können aus der GDCh ausgeschlossen werden.
Der Gesellschaft stehen für ihre satzungsgemäßen Zwecke insbesondere folgende Mittel zur Verfügung: