Die Arbeitsgruppe versteht sich als interessenneutrales Gremium, das sich mit Fragen der Zusammensetzung und Analytik von Bedarfsgegenständen, wie sie im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) genannt sind, beschäftigt. Dies sind insbesondere:
- Materialien und Gegenstände mit Lebensmittelkontakt
(z.B. Koch-, Trink- und Essgeschirr, Verpackungsmaterialien) - Erzeugnisse mit Körperkontakt
(z.B. Bekleidung einschließlich Schuhe, Accessoires wie Armbänder, Ohrstecker) - Spielwaren (für Babys, Kinder und Erwachsene) und Scherzartikel
Die genannten Gegenstände des täglichen Bedarfs können aus den verschiedensten Materialien bestehen, z. B. Glas, Keramik, Holz, Metall, Leder, Textil, Kunststoff (z.B. PE, PP, PA, PES, PVC).
Hinzu kommen:
- Haushaltschemikalien (z.B. Waschmittel, Allzweckreiniger, Imprägnier- und Ausrüstungsmittel für Textilien)
- Reinigungsmittel in der Lebensmittelproduktion
- sowie Duftöle zur Raumluftverbesserung
Bei diesen Mitteln kann es sich auch um gefährliche Zubereitungen i. S. des Chemikalienrechts handeln.