IUPAC/Deutscher Zentralausschuss für Chemie
Um die chemischen Interessen der Bundesrepublik Deutschland in der IUPAC (Internationalen Union für Reine und Angewandte Chemie) vertreten zu können, wurde auf Anregung der GDCh im Jahre 1952 in Göttingen der "Bundesausschuss der Deutschen Chemie", der heutige "Deutscher Zentralausschuss für Chemie" (DZfCh) gegründet.
Der DZfCh ist also die deutsche Mitgliedsorganisation (die sog. National Adhering Organization, NAO) der IUPAC, d.h. alle die IUPAC betreffenden Angelegenheiten werden vom DZfCh geregelt. Die Geschäftsführung des DZfCh liegt bei der GDCh-Geschäftsstelle. Ihm gehören heute folgende Organisationen als Mitglied an:
DECHEMA e.V.
Deutsche Bunsen-Gesellschaft für Physikalische Chemie e.V.
Deutsche Kautschuk-Gesellschaft e.V.
Deutsche Wissenschaftliche Gesellschaft für nachhaltige Energieträger, Mobilität und Kohlenstoffkreisläufe e.V.
Gesellschaft Deutscher Chemiker e.V.
Kolloid-Gesellschaft e.V.
Verband der Chemischen Industrie e.V.
Die Vorsitzende des DZfCh ist Prof. Dr. Dr.h.c. Evamarie Hey-Hawkins, Universität Leipzig. Geschäftsführer ist seit dem 1. Januar 2021 Dr. Hans-Georg Weinig, GDCh.
Von 2002 bis Ende 2020 war GDCh-Geschäftsführer Prof. Dr. Wolfram Koch auch Geschäftsführer des DZfCh. Von 2008 bis 2015 war er Mitglied des Finanzausschusses der IUPAC. Für die Amtszeit von 2022 bis 2025 ist er IUPAC-Schatzmeister.
Die Internationale Union für Reine und Angewandte Chemie (IUPAC) wird getragen von den chemierelevanten Organisationen aus über 40 Ländern und widmet sich primär Fragen der Nomenklatur und Standardisierung in der Chemie, versteht sich darüber hinaus aber ebenso als eine internationale Plattform zur Stärkung der Interessen der Chemie.
Das Affiliate Membership Program der IUPAC ermöglicht Chemikern, persönliche Mitglieder der IUPAC zu werden. Die IUPAC möchte dadurch ihren Kontakt mit den Chemikern in der ganzen Welt auf eine breitere Basis stellen und ihnen die Möglichkeit geben, in der Union mitzuarbeiten.
Vorteile für Persönliche Mitglieder:
Voraussetzung für die persönliche Mitgliedschaft in der IUPAC ist in jedem Fall die Mitgliedschaft in der nationalen chemischen Gesellschaft, hier also der GDCh.
Der Mitgliedsbeitrag beträgt € 26,-.
Eine Kündigung der IUPAC-Mitgliedschaft kann jeweils zum Jahresende erfolgen, wenn Ihre Kündigung bis zum 30. September bei der GDCh vorliegt.
Wenn Sie als GDCh-Mitglied Interesse an einer persönlichen Mitgliedschaft bei der IUPAC haben, melden Sie sich bitte bei der GDCh-Geschäftsstelle, Dr. Hans-Georg Weinig, Postfach 90 04 40, 60444 Frankfurt am Main, h.weinig@gdch.de.
